Wir leben unsere Arbeit und haben deshalb einen hohen Qualitätsanspruch. Dieser gewährleistet die bestmögliche Versorgung unserer Patienten und Kunden.*
Stellenangebote
Gemeinsam Karrieremöglichkeiten entdecken
Auf der Suche nach einem neuen Tätigkeitsfeld und neuen Herausforderungen? Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen! Hier stellen wir alle Stellenangebote der APELOS Therapie und aller Therapiezentren vor.
Die Werte der
APELOS Therapie
Gemeinsam für unsere Überzeugungen
Qualität
Wertschätzung
Wir pflegen einen respektvollen, wertschätzenden und fairen Umgang mit unseren Patienten, Partnern und Kostenträgern sowie untereinander innerhalb unseres Unternehmens.
Weiterentwicklung
Wir sehen die persönliche, fachliche, strukturelle und organisatorische Weiterentwicklung des Einzelnen und im Verbund als einen entscheidenden Erfolgsfaktor.
Kommunikation
Wir kommunizieren mit unseren Patienten, Partnern und untereinander offen, transparent und vertrauensvoll. Das Miteinander ist entscheidend.
Gesundheit
Wir streben zielgerichtet und beharrlich nach Genesung und Gesunderhaltung und dienen damit dem Wohle unserer Gemeinschaft.
Diese Tipps helfen bei Ihrer Bewerbung
Hier sind die wichtigsten Informationen zu finden, wie wir beim Anerkennungsprozess helfen können:
- Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, wie z. B. den Lebenslauf, die Arbeits- und Abschlusszeugnisse und speichern Sie diese als PDF-Dokumente ab.
- Integrieren Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben Ihre aktuellen Kontaktdaten, damit wir uns an Sie wenden können.
- Schicken Sie Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsportal, per WhatsApp oder einfach per E-Mail an unser HR Team.
- Nun heißt es Ohren spitzen und Ihr Handy auf höchste Lautstärke schalten, damit unser Anruf nicht untergeht.
- Wir drücken die Daumen und hoffen, Sie bald bei uns an Bord zu haben!
Alle weiteren Schritte des Bewerbungsprozesses können Sie hier nachlesen!
Fragen und Antworten.
Häufige Fragen zu APELOS als Arbeitgeber
Sie haben Fragen zu unseren Stellenangeboten oder dem Bewerbungsprozess? Kein Problem – wir haben die häufigsten Fragen und Antworten hier zusammengestellt. Egal, ob Sie wissen möchten, wie Sie Ihre Bewerbungsunterlagen am besten einreichen, ob Sie sich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben können oder wie wir mit Ihren persönlichen Daten umgehen – in unserem FAQ-Bereich finden Sie die Antworten.
Habe ich immer die gleiche Therapeutin oder den gleichen Therapeuten?
Mit Ausnahme von Krankheit oder Urlaub werden Sie in der Regel von derselben Therapeutin oder demselben Therapeuten behandelt. Wir bemühen uns um Kontinuität, denn die Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse erzielt werden, wenn Therapeutin oder Therapeut und Patientin oder Patient während der gesamten Behandlungszeit zusammenarbeiten. Aber natürlich können terminliche Gründe oder eine Änderung des Behandlungsbedarfes zum Wechsel führen. Außerdem steht Ihnen jederzeit frei, Ihre Wünsche zu äußern, wenn Sie z.B. aus persönlichen Gründen Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten wechseln möchten.
Ich möchte meinen Termin absagen/verschieben. Was muss ich dabei beachten?
Wir bemühen uns Ihnen bei der Terminvergabe für Ihre Behandlung bei Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten größtmögliche Flexibilität zu geben. Dazu gehört auch, dass Sie bei uns Ihren verbindlich gebuchten Termin bis zu 24 Stunden vor der jeweiligen Behandlung absagen können, wenn Ihnen mal etwas dazwischenkommt.
Lediglich wenn Ihre Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder gar nicht erfolgt, müssen wir Ihnen entsprechend der gesetzlichen Regelung den Wert der Behandlung in Rechnung stellen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wann werden Ausfallgebühren berechnet und warum sind die Kosten zum Teil unterschiedlich?
Ausfallgebühren entstehen nur dann, wenn Sie Ihren reservierten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen. Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten immer rechtzeitig daraufhin (mündlich und schriftlich auf dem Terminzettel), dass wir bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins, den wir exklusiv reservieren, oder bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) als Leistungserbringer nach § 615 BGB berechtigt sind, die vereinbarten Behandlungskosten in entsprechender Höhe in Rechnung zu stellen. Die Kosten beziehen sich auf die Leistungen, die wir erbracht hätten (Krankengymnastik wird z.B. anders berechnet als Manuelle Therapie etc.).
Im Gegenzug dürfen Sie als Patientin oder Patientin unserer Physiotherapie Praxis bei einem vereinbarten Termin verlangen, pünktlich behandelt zu werden und nicht unnötig lange auf Ihre Behandlung zu warten.
Was sollte ich bei meinem ersten Besuch beachten?
Besuchen Sie uns zum ersten Mal, freuen wir uns, wenn Sie ca. 10 Minuten vor Ihrem Termin erscheinen. In einem persönlichen Gespräch an der Rezeption werden die letzten Fragen geklärt und Sie haben Zeit, in unserer Praxis anzukommen.
Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung folgendes mit:
- Ihre gültige Therapieverordnung
- Bei gesetzlich Versicherten: Ihre Versichertenkarte Ihrer Gesundheitskasse
- Sofern vorhanden: Ihren Befreiungsausweis oder Ihre EC-Karte Arztberichte, Röntgen-, MRT-, CT-Bilder, OP-Berichte, sofern vorhanden.
- Diese helfen uns, Sie umfassend und spezifisch zu behandeln
- Wenn gewünscht: bequeme Kleidung
- Ein großes Handtuch
Welche Kosten für die Behandlung kommen auf mich zu?
Je nachdem, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind oder mit einer Heilmittelverordnung Ihres Durchgangsarztes
( z.B. nach einem Arbeitsunfall) zu uns kommen, entstehen Ihnen unterschiedlich hohe Kosten, da sich die Abrechnungsmodalitäten unterscheiden.
Gesetzlich Versicherte: Sind Sie gesetzlich versichert, rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Ähnlich wie bei Medikamenten müssen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen und eine Zuzahlung leisten. Diese setzt sich aus 10,00 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes zusammen. Wir als Physiotherapie Praxis haben auf diesen Betrag keinen Einfluss. Er wird von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Die Zuzahlung ist laut Krankenkassen am ersten Behandlungstag fällig.
Privatpatientinnen / Patienten und Beihilfeversicherte: Die Höhe des Erstattungsbetrages Ihrer Behandlungskosten ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Wir informieren Sie gerne über unsere Preise.
Berufsgenossenschaft (BG): Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung Ihres Durchgangsarztes (z.B. nach einem Arbeitsunfall) zu uns kommen, rechnen wir mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Sie müssen in diesem Fall keine Zuzahlung leisten.
Selbstzahlerinnen / Zahler: Sie können für alle angebotenen Leistungen Termine vereinbaren, die Sie selbst zahlen. Unser Angebot finden Sie in der Kategorie Prävention & Wellness. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wie läuft die Behandlung ab?
Auf der Heilmittelverordnung, Ihrem Rezept, wird von Ihrer behandelnden Arztpraxis die Diagnose angegeben. Unsere Behandlung setzt, je nach Diagnose, eine umfangreiche Anamnese und Befunderhebung durch behandelnde Therapeutinnen bzw. Therapeuten voraus, die zu Beginn der Therapie unverzichtbar ist und auch im Laufe der Therapieserie erfolgt.
Weitere Informationen:
Anamnese:
Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut wird Sie zu Ihren Beschwerden nochmal im Detail befragen. Hierzu zählen insbesondere die Art, Dauer, Entstehung, Lokalisation und (sofern bekannt) die Ursache. Informieren Sie Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Therapeuten bitte im Interesse Ihres Behandlungserfolges so genau wie möglich, auch über Besonderheiten, wie andere bekannte Erkrankungen oder Medikationen. Falls vorhanden, bringen Sie bitte Unterlagen wie Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zur ersten Behandlung mit.
Befunderhebung:
Grundlage der Behandlung sind umfangreiche Kenntnisse in der Anatomie. Ein gutes Zusammenspiel von Muskeln, Bändern und Gelenken sind die Voraussetzung für eine optimale Statik Ihres Körpers. Im Laufe des Lebens kommt es jedoch zu Fehlfunktionen unterschiedlicher Ursache. Um Zusammenhänge, die zu einer Fehlfunktion geführt haben, zu erkennen, wird sich Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut unter Umständen Ihren gesamten Körper ansehen müssen (Sichtbefund), die Muskelspannung ertasten (Tastbefund) und durch einen Funktionsbefund die biomechanischen Zusammenhänge untersuchen. Dabei ist die Gelenkbeweglichkeit ebenso von Bedeutung, wie die Elastizität der Muskulatur (Dehnbefund) und die Muskelkraft (Muskelfunktions- bzw. Muskelkrafttest).
Dokumentation:
Wir nehmen Ihre Anamnese und Therapieabläufe sehr ernst. Um die Entwicklung besser beobachten und die Erfolge besser messen zu können, dokumentieren wir den Befund, Ihre Ziele und die Therapieergebnisse während der gesamten Behandlungszeit. Diese wird Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut regelmäßig mit Ihnen abgleichen. Bei komplexeren Krankheitsbildern arbeitet unser Team interdisziplinär. So können Ihre behandelnden Therapeutinnen fachübergreifend einen Überblick über ihre Behandlungsergebnisse erhalten.
Wo kann ich mich umziehen?
In unserer Praxis stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum Umziehen zur Verfügung. Sie können entweder eine Umkleidekabine nutzen oder sich direkt im Behandlungsraum umziehen. So haben Sie je nach Bedarf und persönlichem Wunsch eine flexible und angenehme Lösung.
* Wir verwenden das generische Maskulinum, gemeint sind ausdrücklich alle Geschlechteridentitäten.