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Wir wissen, wie wichtig es ist, zeitnah eine Behandlung für physiotherapeutische Behandlungen zu erhalten, um Ihre Beschwerden zu lindern. In unserer Physiotherapie Praxis in Barmbek-Süd legen wir großen Wert auf schnelle Termine, um Ihnen eine rasche Unterstützung bieten zu können. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unsere Webseite, um einen Termin zu vereinbaren.

Unser freundliches Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und findet den passenden Termin für Sie. Unsere Öffnungszeiten ermöglichen es Ihnen auch vor oder nach Ihrer Berufstätigkeit zu uns in die Praxis zu kommen.

Sollten wir einmal telefonisch nicht erreichbar sein, sprechen Sie gerne auf den Anrufbeantworter oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail.

APELOS Dehnhaide

Adresse
Stückenstraße 60, 22081 Hamburg
Route
Hier Route planen
Telefon
040 20978811
E-Mail
kontakt.dehnhaide@apelos.de
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Heute geschlossen Sonntag:

Anmeldeformular

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Sobald wir einen freien Termin haben, melden wir uns zeitnah bei Ihnen.

Personendaten & Kontakt

Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufige Fragen zur Terminbuchung in unserer Praxis.

Habe ich immer die gleiche Therapeutin oder den gleichen Therapeuten?

Mit Ausnahme von Krankheit oder Urlaub werden Sie in der Regel von derselben Therapeutin oder demselben Therapeuten behandelt. Wir bemühen uns um Kontinuität, denn die Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse erzielt werden, wenn Therapeutin oder Therapeut und Patientin oder Patient während der gesamten Behandlungszeit zusammenarbeiten. Aber natürlich können terminliche Gründe oder eine Änderung des Behandlungsbedarfes zum Wechsel führen. Außerdem steht Ihnen jederzeit frei, Ihre Wünsche zu äußern, wenn Sie z.B. aus persönlichen Gründen Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten wechseln möchten.

Ich möchte meinen Termin absagen/verschieben. Was muss ich dabei beachten?

Wir bemühen uns Ihnen bei der Terminvergabe für Ihre Behandlung bei Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten größtmögliche Flexibilität zu geben. Dazu gehört auch, dass Sie bei uns Ihren verbindlich gebuchten Termin bis zu 24 Stunden vor der jeweiligen Behandlung absagen können, wenn Ihnen mal etwas dazwischenkommt.

Lediglich wenn Ihre Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder gar nicht erfolgt, müssen wir Ihnen entsprechend der gesetzlichen Regelung den Wert der Behandlung in Rechnung stellen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Wann werden Ausfallgebühren berechnet und warum sind die Kosten zum Teil unterschiedlich?

Ausfallgebühren entstehen nur dann, wenn Sie Ihren reservierten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen. Wir weisen unsere Patientinnen und Patienten immer rechtzeitig daraufhin (mündlich und schriftlich auf dem Terminzettel), dass wir bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins, den wir exklusiv reservieren, oder bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) als Leistungserbringer nach § 615 BGB berechtigt sind, die vereinbarten Behandlungskosten in entsprechender Höhe in Rechnung zu stellen. Die Kosten beziehen sich auf die Leistungen, die wir erbracht hätten (Krankengymnastik wird z.B. anders berechnet als Manuelle Therapie etc.).

Im Gegenzug dürfen Sie als Patientin oder Patientin unserer Physiotherapie Praxis bei einem vereinbarten Termin verlangen, pünktlich behandelt zu werden und nicht unnötig lange auf Ihre Behandlung zu warten.

Was sollte ich bei meinem ersten Besuch beachten?

Besuchen Sie uns zum ersten Mal, freuen wir uns, wenn Sie ca. 10 Minuten vor Ihrem Termin erscheinen. In einem persönlichen Gespräch an der Rezeption werden die letzten Fragen geklärt und Sie haben Zeit, in unserer Praxis anzukommen. 

Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung folgendes mit: 

  • Ihre gültige Therapieverordnung 
  • Bei gesetzlich Versicherten: Ihre Versichertenkarte Ihrer Gesundheitskasse 
  • Sofern vorhanden: Ihren Befreiungsausweis oder Ihre EC-Karte Arztberichte, Röntgen-, MRT-, CT-Bilder, OP-Berichte, sofern vorhanden. 
  • Diese helfen uns, Sie umfassend und spezifisch zu behandeln 
  • Wenn gewünscht: bequeme Kleidung 
  • Ein großes Handtuch

Welche Kosten für die Behandlung kommen auf mich zu?

Je nachdem, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind oder mit einer Heilmittelverordnung Ihres Durchgangsarztes
( z.B. nach einem Arbeitsunfall) zu uns kommen, entstehen Ihnen unterschiedlich hohe Kosten, da sich die Abrechnungsmodalitäten unterscheiden.

  • Gesetzlich Versicherte: Sind Sie gesetzlich versichert, rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Ähnlich wie bei Medikamenten müssen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen und eine Zuzahlung leisten. Diese setzt sich aus 10,00 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes zusammen. Wir als Physiotherapie Praxis haben auf diesen Betrag keinen Einfluss. Er wird von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Die Zuzahlung ist laut Krankenkassen am ersten Behandlungstag fällig.

  • Privatpatientinnen / Patienten und Beihilfeversicherte: Die Höhe des Erstattungsbetrages Ihrer Behandlungskosten ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Wir informieren Sie gerne über unsere Preise.

  • Berufsgenossenschaft (BG): Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung Ihres Durchgangsarztes (z.B. nach einem Arbeitsunfall) zu uns kommen, rechnen wir mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Sie müssen in diesem Fall keine Zuzahlung leisten.

  • Selbstzahlerinnen / Zahler: Sie können für alle angebotenen Leistungen Termine vereinbaren, die Sie selbst zahlen. Unser Angebot finden Sie in der Kategorie Prävention & Wellness. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Wie läuft die Behandlung ab?

Auf der Heilmittelverordnung, Ihrem Rezept, wird von Ihrer behandelnden Arztpraxis die Diagnose angegeben. Unsere Behandlung setzt, je nach Diagnose, eine umfangreiche Anamnese und Befunderhebung durch behandelnde Therapeutinnen bzw. Therapeuten voraus, die zu Beginn der Therapie unverzichtbar ist und auch im Laufe der Therapieserie erfolgt. 

Weitere Informationen: 

Anamnese:
Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut wird Sie zu Ihren Beschwerden nochmal im Detail befragen. Hierzu zählen insbesondere die Art, Dauer, Entstehung, Lokalisation und (sofern bekannt) die Ursache. Informieren Sie Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Therapeuten bitte im Interesse Ihres Behandlungserfolges so genau wie möglich, auch über Besonderheiten, wie andere bekannte Erkrankungen oder Medikationen. Falls vorhanden, bringen Sie bitte Unterlagen wie Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zur ersten Behandlung mit. 

Befunderhebung:
Grundlage der Behandlung sind umfangreiche Kenntnisse in der Anatomie. Ein gutes Zusammenspiel von Muskeln, Bändern und Gelenken sind die Voraussetzung für eine optimale Statik Ihres Körpers. Im Laufe des Lebens kommt es jedoch zu Fehlfunktionen unterschiedlicher Ursache. Um Zusammenhänge, die zu einer Fehlfunktion geführt haben, zu erkennen, wird sich Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut unter Umständen Ihren gesamten Körper ansehen müssen (Sichtbefund), die Muskelspannung ertasten (Tastbefund) und durch einen Funktionsbefund die biomechanischen Zusammenhänge untersuchen. Dabei ist die Gelenkbeweglichkeit ebenso von Bedeutung, wie die Elastizität der Muskulatur (Dehnbefund) und die Muskelkraft (Muskelfunktions- bzw. Muskelkrafttest). 

Dokumentation:
Wir nehmen Ihre Anamnese und Therapieabläufe sehr ernst. Um die Entwicklung besser beobachten und die Erfolge besser messen zu können, dokumentieren wir den Befund, Ihre Ziele und die Therapieergebnisse während der gesamten Behandlungszeit. Diese wird Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut regelmäßig mit Ihnen abgleichen. Bei komplexeren Krankheitsbildern arbeitet unser Team interdisziplinär. So können Ihre behandelnden Therapeutinnen fachübergreifend einen Überblick über ihre Behandlungsergebnisse erhalten.

Wo kann ich mich umziehen?

In unserer Praxis stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum Umziehen zur Verfügung. Sie können entweder eine Umkleidekabine nutzen oder sich direkt im Behandlungsraum umziehen. So haben Sie je nach Bedarf und persönlichem Wunsch eine flexible und angenehme Lösung.

Gibt es Fristen für den Rezeptbeginn und Rezeptunterbrechungen?

Wir als Praxis müssen uns an die Vorgaben der Heilmittelrichtlinien halten. Deshalb gelten für Verordnungen folgende Fristen:

  • Der Behandlungsbeginn unterliegt einer Frist von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung. Die 28 Tage werden in Kalendertagen gerechnet, inklusive Wochenenden und Feiertagen. Kann die Behandlung nicht bis zu diesem Zeitpunkt begonnen werden, ist die Verordnung nicht mehr gültig.

  • Sofern die Ärztin oder der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf auf der Verordnung vermerkt hat, muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung begonnen werden.

  • Verordnungen mit bis zu sechs Behandlungseinheiten sind drei Monate lang gültig, Verordnungen mit mehr als sechs Behandlungseinheiten sechs Monate lang.

  • Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss abgebrochen werden.

  • Für Verordnungen, die Ihnen im Rahmen des Entlassmanagements oder aufgrund eines Arbeitsunfalls ausgestellt werden (Kostenträger BG) gelten andere Fristen.

Kann ich einfach einen Termin für einen Hausbesuch vereinbaren?

Wenn der Arzt / die Ärztin die Notwendigkeit des Hausbesuches auf der Heilmittelverordnung vermerkt hat, führen wir gerne auch Hausbesuche durch. Jedoch sind die Kapazitäten für Hausbesuche begrenzt.

Eine Behandlung in der Praxis ist in den meisten Fällen terminlich schneller möglich.

Warum benötige ich eine Verordnung vom Arzt?

Medizinische Behandlungen können nur nach Vorlage einer Heilmittelverordnung stattfinden.
Die Diagnose des Arztes ist der Ausgangspunkt unserer Behandlungen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Therapeutinnen und Therapeuten im Auftrag der Krankenkassen nur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung therapieren. Diese Verordnung muss zum ersten Behandlungstermin im Original vorliegen und den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges entsprechen.

Welche Vorgaben müssen wir außer der Therapie noch erfüllen?

Unsere Mitarbeiterinnen an der Rezeption / am Eingangsbereich kümmern sich um Terminvergabe und -verschiebung, das Kassieren der Rezeptgebühr und sonstige organisatorische Abwicklungen.
Laut Vertragsvereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen gehören diese Leistungen in die therapeutische Behandlungszeit. Um aber die Therapiezeit bestmöglich für Sie nutzen zu können, bieten wir Ihnen diesen Service gerne außerhalb Ihrer Behandlungszeit an. Sie quittieren jede therapeutische Leistung / Behandlung am Tag der Leistungsabgabe mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Heilmittelverordnung. Wir reichen dann die Verordnung am Ende der Behandlungsserie bei der Krankenkasse zur Erstattung ein.

Nicht stattgefundene Behandlungen werden nicht von Ihnen unterschrieben. Zu spät abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.

Bitte kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen. Verspätungen gehen leider zu Lasten Ihrer Behandlungszeit, da auch die nächsten Patientinnen und Patieten pünktlich die vereinbarten Termine wahrnehmen möchten.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Für jedes Heilmittel ist eine Mindestbehandlungszeit von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen. Bei den Heilmitteln „Manuelle Therapie“ und „Krankengymnastik“ beispielsweise beträgt diese 15 Minuten.

Um aber für Sie den bestmöglichen Therapieerfolg zu erreichen, versuchen wir in der Regel eine längere Behandlungsdauer zu ermöglichen. Bei „Manueller Therapie“ und „Krankengymnastik“ sind das in unserer Praxis 20 Minuten.

Porträt einer Frau als Symbol für individuelle Therapie und Vertrauen bei APELOS

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